Kinder können in jedem Alter getauft werden – je früher desto besser. Die Eltern des Kleinen dürfen und sollen im Kirchenhaus anwesend sein und für ihr Kind beten – während des Sakraments und auch bis zum vierzigsten Tag nach der Geburt.
Gemäß den kirchlichen Vorschriften wird der Taufpate bzw. die Taufpatin für Kinder und Erwachsene des gleichen Geschlechts wie der Getaufte selbst ausgewählt. Aber nach der russischen Tradition hat der Getaufte zwei „Taufeltern“ – einen Taufpaten und eine Taufpatin. Es ist auch möglich, einen Taufpaten des anderen Geschlechts als der Täufling selbst hat auszuwählen. Die Hauptanforderung bei der Wahl der Taufeltern besteht darin, dass sie im orthodoxen Christentum getauft und ein kirchliches Leben führen sollen. Nicht-orthodoxe Christen oder Andersgläubige können keine Taufeltern sein. Außerdem dürfen der Ehemann oder die Ehefrau des Getauften nicht sein Taufpaten sein. Zwischen den Taufpaten und dem Getauften ist keine zukünftige Eheschließung möglich. Außerdem ist es nicht möglich, in Abwesenheit Taufpate zu werden, das heißt ohne Teilnahme am Sakrament.
Alle Ihre Fragen, die kirchliche Riten, den Sinn und die Bedeutung der Gebete und sakraler Handlungen betreffen, können Sie dem Priester stellen.