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Wann die Trauung nicht durchgeführt werden kann

Beachten Sie bitte, dass die Trauung am Vorabend des Mittwochs und des Freitags, sowie am Vorabend des Sonntags, der Hochfeste und anderer großen Kirchenfeste vollzogen werden kann, ebenso während des Weihnachtsfastens und der heiligen Tage (also vom 28. November bis zum 19. Januar), ab der Woche der Fleischentsagung, während der Großen Fastenzeit und ab der Osterwoche bis zum Weißen Sonntag (das Datum ändert sich jedes Jahr), während des Petersfastens (Anfangsdatum ändert sich, das Fasten endet jeweils am 12. Juli), am Gedenktag der Apostelfürsten Petrus und Paulus, während des Mariä-Entschlafensfastens (14. bis 28. August), am Vorabend und am Tag der Enthauptung Johannes‘ des Täufers (11. September) und am Fest der Kreuzerhöhung (27. September).